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VGH Bayern, 04.01.2021 - 11 CS 20.2536 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
FeV § 11 Abs. 6, Abs. 8, § 13 S. 1 Nr. 2 lit. b, § 46 Abs. 3; FeV Anl. 4 Nr. 8.1, Nr. 8.2
Bemessung der Beibringungsfrist für das Gutachten zur Fahreignung - rechtsportal.de
Klage gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis und der Verpflichtung zur Ablieferung des Führerscheins; Bemessung der Beibringungsfrist für das Gutachten zur Fahreignung
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 15.10.2020 - AN 10 S 20.1687
- VGH Bayern, 04.01.2021 - 11 CS 20.2536
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15
Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines …
Auszug aus VGH Bayern, 04.01.2021 - 11 CS 20.2536
Der Schluss aus der Nichtvorlage eines angeforderten Fahreignungsgutachtens auf die fehlende Fahreignung ist gerechtfertigt, wenn die Anordnung formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - BVerwGE 156, 293 Rn. 19 m.w.N.) und für die Nichtbeibringung des angeforderten Gutachtens kein ausreichender Grund besteht. - VGH Bayern, 07.09.2020 - 11 CS 20.1418
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens
Auszug aus VGH Bayern, 04.01.2021 - 11 CS 20.2536
Grundsätzlich erachtet der Senat eine Beibringungsfrist von zwei Monaten für ausreichend (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 7.9.2020 - 11 CS 20.1418 - juris Rn. 21 m.w.N.).